BEITRAGSORDNUNG
der PARITÄTISCHEN TARIFGEMEINSCHAFT e. V.
-Arbeitgebervereinigung von Mitgliedsorganisationen des
DEUTSCHEN PARITÄTISCHEN WOHLFAHRTSVERBANDES
und anderer WOHLFAHRTSVERBÄNDE-
1. Der Beitrag der Mitglieder der PARITÄTISCHEN TARIFGEMEINSCHAFT richtet sich nach der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer zum Stichtag 31. Januar des jeweiligen Geschäftsjahres.
2. Bis zum 28. Februar des Geschäftsjahres ist der PARITÄTISCHEN TARIFGEMEINSCHAFT die Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer zum o. g. Stichtag schriftlich zu melden.
3. Nicht zu den beschäftigten Arbeitnehmern gehören:
4. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages staffelt sich wie folgt:
5. Die PARITÄTISCHE TARIFGEMEINSCHAFT wird aufgrund der Meldung der beschäftigten Arbeitnehmer eine Beitragsrechnung an die Mitglieder verschicken.
6. Der Mitgliedsbeitrag der PARITÄTISCHEN TARIFGEMEINSCHAFT ist spätestens am 31. Mai des Geschäftsjahres fällig.
Vorstehende Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 09. Februar 2007 beschlossen.
Magdeburg, 09.02.2007